Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Erzconvert UG (haftungsbeschränkt)
Ankerweg 2, 08352 Raschau-Markersbach
Vertreten durch: Matthias Mrowczynski
Registereintrag:
- Registergericht: Amtsgericht Chemnitz
- Registernummer: HRB 35750
- USt-ID: 218/108/05436
– nachfolgend „Erzconvert“ –
Stand: 19. September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Erzconvert und ihren Kunden über die Lieferung von Waren, insbesondere Ersatzteilen und sonstigen Produkten, sowie über Beratungs-, Entwicklungs-, Entwurfs- und sonstige Dienstleistungen bzw. Werkleistungen.
Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher (§ 13 BGB) als auch ein Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Erzconvert ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Erzconvert in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Erzconvert und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des jeweiligen Vertrags und der von Erzconvert geschuldete Leistungsumfang ergeben sich insbesondere aus der Produktbeschreibung im Online-Shop, einem individuellen Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einer sonstigen ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Erzconvert und dem Kunden.
Erzconvert bietet insbesondere folgende Leistungen an:
a) Lieferung von Waren und Ersatzteilen,
b) technische und sonstige Beratung,
c) Erstellung und Bearbeitung von Produktentwürfen,
d) Entwicklungs- und Konstruktionsleistungen sowie
e) sonstige ausdrücklich vereinbarte Leistungen.
Soweit eine Beratungs- oder sonstige Dienstleistung vereinbart wird, schuldet Erzconvert die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich als geschuldeter Erfolg vereinbart wurde.
Soweit die Erstellung eines bestimmten Produktentwurfs, einer Konstruktion oder eines sonstigen konkreten Arbeitsergebnisses geschuldet ist, richten sich Inhalt und Beschaffenheit des geschuldeten Ergebnisses nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. individuellen Vereinbarung.
Eine Prüfung oder Gewährleistung hinsichtlich einer bestimmten Verwendung, Serienreife, Fertigbarkeit, behördlichen Zulassungsfähigkeit, Normkonformität, Produktsicherheit oder sonstigen besonderen Anforderung ist nur Bestandteil der geschuldeten Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Insbesondere bei Produktentwürfen und Entwicklungsleistungen sind technische Erprobungen, Prototypentests, Dauerlaufprüfungen, Sicherheitsprüfungen, Zertifizierungen und sonstige Validierungsmaßnahmen nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang gehören.
Eine Garantie wird nur übernommen, wenn eine Erklärung von Erzconvert ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet wird. Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt.
§ 3 Vertragsschluss im Online-Shop
Die Darstellung von Waren und Leistungen im Online-Shop stellt grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Angebot von Erzconvert dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
Durch Abschluss des im Online-Shop vorgesehenen Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb enthaltenen Waren bzw. Leistungen ab.
Eine automatisierte Bestätigung über den Eingang der Bestellung dokumentiert lediglich den Zugang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar, soweit in der Bestätigung nicht ausdrücklich die Annahme des Auftrags erklärt wird.
Erzconvert kann das Angebot des Kunden insbesondere annehmen durch
a) eine ausdrückliche Auftragsbestätigung,
b) eine Mitteilung über den Versand der Ware oder
c) die Lieferung der bestellten Ware.
Erfolgt keine Annahme innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden. Bei einer Zahlungsart, deren konkrete Ausgestaltung bereits zu einem früheren Vertragsschluss führt, gelten die beim Bestellvorgang hierzu mitgeteilten Bedingungen.
Für Verbraucher gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den elektronischen Geschäftsverkehr und Fernabsatzverträge.
Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Vertragsschluss bei Bestellung per E-Mail und individuelle Angebote
Anfragen des Kunden per E-Mail stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Unterbreitet Erzconvert dem Kunden ein individuelles Angebot, kann der Kunde dieses innerhalb der im Angebot angegebenen Bindungsfrist annehmen.
Eine vom Kunden per E-Mail übersandte Bestellung, die nicht lediglich die Annahme eines bereits verbindlichen Angebots darstellt, ist ein Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrags. Der Vertrag kommt in diesem Fall durch ausdrückliche Annahme durch Erzconvert oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
Kostenschätzungen und unverbindlich bezeichnete Preisangaben sind keine Festpreisvereinbarungen. Ein Festpreis gilt nur dann als vereinbart, wenn er ausdrücklich als solcher bezeichnet oder sonst eindeutig vereinbart wurde.
§ 5 Produktangaben, Ersatzteile, Alternativteile und Kompatibilität
Maßgeblich für Eigenschaften und Beschaffenheit einer Ware ist die vereinbarte Beschaffenheit nach der jeweiligen Produktbeschreibung und gegebenenfalls ergänzenden individuellen Vereinbarungen.
Bei Ersatzteilen ist eine bestimmte Kompatibilität mit einer Maschine, einem Fahrzeug, einer Anlage oder einem sonstigen Produkt nur geschuldet, soweit die entsprechende Kompatibilität in der Produktbeschreibung angegeben oder von Erzconvert ausdrücklich bestätigt wurde.
Stellt der Kunde selbst Informationen zur Identifikation oder Auswahl eines Ersatz- oder Alternativteils bereit, insbesondere Typenbezeichnungen, Bauteilnummern, Abmessungen, Zeichnungen, Fotografien oder sonstige technische Daten, hat er diese vollständig und zutreffend bereitzustellen. Beruht eine fehlerhafte Auswahl oder Ausführung auf unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden, gelten hinsichtlich der hieraus entstehenden Folgen die gesetzlichen Vorschriften.
Bei Alternativteilen, Nachfertigungen und sonstigen nicht vom ursprünglichen Hersteller stammenden Ersatzteilen ist der Kunde verpflichtet, das gelieferte Teil vor dem Einbau, der Bearbeitung oder der Weiterverarbeitung in einem nach Art des Teils und dessen vorgesehenem Verwendungszweck zumutbaren Umfang auf Maßhaltigkeit, Passform, Anschlussmaße sowie erkennbare optische und konstruktive Abweichungen gegenüber dem zu ersetzenden Originalteil zu überprüfen.
Stellt der Kunde bei dieser Prüfung Abweichungen fest, die die Passform, Funktion oder sichere Verwendung des Teils beeinträchtigen können, darf das Teil bis zur Klärung nicht eingebaut, bearbeitet oder weiterverarbeitet werden. Der Kunde hat Erzconvert Gelegenheit zur Prüfung und, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, zur Nacherfüllung zu geben.
Wird ein Alternativ- oder Ersatzteil trotz einer für den Kunden bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbaren relevanten Abweichung eingebaut, bearbeitet, weiterverarbeitet oder verwendet, haftet Erzconvert nicht für Schäden, soweit diese gerade auf dem Einbau, der Bearbeitung, Weiterverarbeitung oder Verwendung trotz der erkennbaren Abweichung beruhen und bei pflichtgemäßer Prüfung und Nichtverwendung des Teils vermieden worden wären. Dies gilt nicht in den in § 14 Abs. 1 genannten Fällen zwingender Haftung. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere über ein Mitverschulden des Kunden, unberührt.
Technisch oder fertigungsbedingt erforderliche Abweichungen bleiben nur insoweit vorbehalten, als sie die vereinbarte Beschaffenheit und die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Gegenüber Verbrauchern gelten insoweit uneingeschränkt die gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit der Ware.
§ 6 Mitwirkung des Kunden bei Beratungs-, Entwicklungs- und Entwurfsleistungen
Der Kunde stellt Erzconvert die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, technischen Daten, Anforderungen und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Erzconvert darf grundsätzlich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen und technischen Angaben ausgehen, soweit deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit für Erzconvert nicht offensichtlich ist.
Ändert der Kunde nach Auftragserteilung Anforderungen, Vorgaben oder den vereinbarten Leistungsumfang, sind daraus entstehende zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten, sofern Erzconvert den Kunden vor Durchführung der zusätzlichen Leistungen über deren Kosten bzw. Berechnungsgrundlage informiert und der Kunde die zusätzliche Leistung beauftragt.
Verzögerungen, die durch eine nicht rechtzeitig erbrachte erforderliche Mitwirkung des Kunden verursacht werden, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Gesetzliche Rechte von Erzconvert wegen unterlassener Mitwirkung bleiben unberührt.
§ 7 Preise und Vergütung
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
Gegenüber Verbrauchern angegebene Preise sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Zusätzlich anfallende Liefer-, Versand- oder sonstige Kosten werden dem Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung mitgeteilt.
Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden, soweit dies entsprechend ausgewiesen ist.
Soweit eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des vereinbarten Stunden- bzw. Zeithonorars und der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit.
Ein vor Beginn der Arbeiten genannter voraussichtlicher Zeitaufwand stellt nur dann eine verbindliche Höchstgrenze der Vergütung dar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder im Online-Shop angegeben wurde, sind Rechnungen mit Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Erzconvert kann Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen verlangen, soweit dies individuell vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern gelten insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale gemäß § 288 BGB.
§ 8 Lieferung, Leistungszeit und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Gegenüber Verbrauchern wird eine Ware, sofern kein anderer Liefertermin vereinbart wurde, innerhalb der gesetzlichen Frist geliefert.
Vereinbarte Leistungsfristen beginnen erst, wenn die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden erbracht und gegebenenfalls vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.
Wird Erzconvert durch ein außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegendes, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares und auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbares Ereignis vorübergehend an der Leistung gehindert, verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei Verzug, Unmöglichkeit oder einem dauerhaften Leistungshindernis, bleiben unberührt.
Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar und für ihn sinnvoll nutzbar sind. Zusätzliche Versandkosten entstehen einem Verbraucher dadurch nicht, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 9 Versand und Gefahrübergang
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten über.
Hat der Verbraucher selbst einen Beförderer mit dem Transport beauftragt, ohne dass Erzconvert ihm diesen Beförderer zuvor benannt hat, gelten die gesetzlichen Sonderregelungen zum Gefahrübergang.
Ist der Kunde Unternehmer und wird die Ware auf dessen Verlangen versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
A. Verbraucher
Erzconvert behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises für die jeweilige Ware vor.
B. Unternehmer
Gegenüber Unternehmern behält sich Erzconvert das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag vor.
Der Unternehmer hat unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.
Der Unternehmer hat Erzconvert unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zugreifen oder solche Zugriffe ankündigen.
Weitergehende Vereinbarungen über einen verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehalt können einzelvertraglich getroffen werden.
§ 11 Abnahme bei Werkleistungen
Soweit die von Erzconvert geschuldete Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften einer Abnahme zugänglich ist, ist der Kunde verpflichtet, ein vertragsgemäß hergestelltes Werk abzunehmen.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Erzconvert kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die gesetzlichen Regelungen über die Abnahmefiktion bleiben unberührt.
Ist der Kunde Verbraucher, tritt eine gesetzliche Abnahmefiktion nur ein, wenn Erzconvert ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die gesetzlichen Folgen einer nicht erklärten bzw. ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hinweist.
§ 12 Mängelrechte von Verbrauchern
Ist der Kunde Verbraucher, gelten für Mängel an gelieferten Waren und erbrachten Werkleistungen die gesetzlichen Mängelrechte.
Insbesondere werden die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers auf Nacherfüllung sowie gegebenenfalls auf Minderung, Rücktritt und Schadensersatz durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche von Verbrauchern bleiben unberührt.
Für gebrauchte Waren erfolgt durch diese AGB keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist. Eine gesetzlich zulässige Verkürzung kann nur erfolgen, wenn die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Vertrag erfüllt werden.
Gesetzliche Beweislastregelungen, insbesondere beim Verbrauchsgüterkauf, bleiben unberührt.
§ 13 Mängelrechte von Unternehmern
Ist der Kunde Kaufmann und der Vertrag für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
Bei berechtigten Mängelansprüchen eines Unternehmers ist Erzconvert zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Bei Kaufverträgen kann Erzconvert gegenüber Unternehmern nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern, soweit dem Kunden hierdurch keine unangemessenen Nachteile entstehen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Unternehmer die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu.
Mängelansprüche eines Unternehmers wegen neu hergestellter beweglicher Sachen verjähren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Mängelansprüche eines Unternehmers bei Werkleistungen, für die gesetzlich eine zweijährige Verjährungsfrist vorgesehen ist, verjähren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Die Verkürzungen nach den Absätzen 4 und 5 gelten nicht
a) bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
b) bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
d) soweit Erzconvert eine Garantie übernommen hat,
e) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
f) in den Fällen, in denen das Gesetz zwingend längere Verjährungsfristen vorsieht, insbesondere bei Bauwerken oder entsprechend verwendeten Sachen bzw. Planungs- und Überwachungsleistungen für Bauwerke, sowie
g) soweit zwingende gesetzliche Rückgriffsansprüche innerhalb einer Lieferkette bestehen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
§ 14 Haftung
Erzconvert haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
d) nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
e) in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Erzconvert auf Ersatz des vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.
Wesentliche Vertragspflichten im Sinne des Absatzes 2 sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung von Erzconvert ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Erzconvert.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden werden durch diese Haftungsregelung nicht eingeschränkt, soweit sie unabhängig von einem Verschulden bestehen.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit nicht gesetzlich eine Ausnahme vom Widerrufsrecht besteht oder das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften vorzeitig erlischt.
Einzelheiten zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von Erzconvert.
Bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe von § 312g Abs. 2 BGB ausgeschlossen sein.
Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlöschen, wenn der Verbraucher zuvor die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen abgegeben hat.
Möchte ein Verbraucher, dass Erzconvert bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, bedarf es hierzu der nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen ausdrücklichen Erklärung des Verbrauchers.
§ 16 Kündigung und Stornierung
Ein über die gesetzlichen Rechte hinausgehendes allgemeines Recht des Kunden zur kostenfreien Stornierung eines bereits geschlossenen Vertrags besteht nicht.
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
Insbesondere bleiben bei Werkverträgen die gesetzlichen Kündigungsrechte und die gesetzlichen Rechtsfolgen einer Kündigung unberührt.
§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Verbraucher können gegen Forderungen von Erzconvert nach den gesetzlichen Vorschriften aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
Unternehmer können mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gesetzliche Rechte zur Aufrechnung mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
Ein Zurückbehaltungsrecht eines Unternehmers ist grundsätzlich auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
§ 18 Verbraucherschlichtung
Erzconvert ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht im Einzelfall eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher hierdurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Vorschriften entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Erzconvert ausschließlicher Gerichtsstand. Erzconvert bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 20 Schlussbestimmungen
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, richtet sich der Inhalt des Vertrags insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam, soweit nicht das Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.